Wichtige Information zum kostenfreien SchülerTicket

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Wichtige Information zum kostenfreien SchülerTicket

Im Auftrag des Schulverwaltungsamtes übermitteln wir die folgenden wichtigen Informationen zum SchülerTicket:

Nachmeldungen kostenfreies SchülerTicket
Bei zukünftigen Nachmeldungen von anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern für das kostenfreie SchülerTicket müssen ab dem 04. November 2024 zwingend Lichtbilder der entsprechenden Schülerinnen und Schülern mit übermittelt werden. Eine Übermittlung/Erfassung der Anspruchsberechtigung im System der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) bzw. anschließende Ausstellung eines Tickets ohne Lichtbild wird nicht mehr möglich sein.

Hinweis für kostenfreie SchülerTickets ohne Lichtbild
Schülerinnen und Schülern, welche zum aktuellen Zeitpunkt noch ein befristetes SchülerTickt ohne Lichtbild haben, müssen ihr Lichtbild bis spätestens 22. November 2024 bei einem RSAG-Kundenzentrum nachreichen. Andernfalls erlischt die Gültigkeit ihres SchülerTickets automatisch zum 01. Dezember 2024.