Abmeldungen während des laufendenden Schultages – Neues Verfahren ab 03.01.2023

# BorwinNews

Sehr geehrte Eltern, liebe volljährige Schülerinnen und Schüler,
aufgrund von rechtlichen Belehrungen durch die zuständigen Behörden müssen wir das Verfahren der Abmeldung von Schülerinnen und Schülern bei Krankheit während des laufenden Unterrichtstages ändern.

Nunmehr ist es ab 03.01.2023 notwendig, dass Sie Ihr Kind entweder selbst abholen oder über eine schriftliche Einverständniserklärung per E-Mail abmelden. Wenn sich Ihr Kind also unwohl fühlt und den restlichen Schultag nicht durchstehen kann, fallen folgende Schritte an:

  1. Ihr Kind meldet sich mit diesem Formblatt beim Lehrer oder bei der Lehrerin gegen Unterschrift ab. Das Formblatt ist im Sekretariat und bei den Fachlehrkräften erhältlich.
  2. Ihr Kind geht mit dem durch einen Lehrer oder eine Lehrerin unterzeichneten Formblatt zum Sekretariat. Dort muss jedoch eine E-Mail von einem Elternteil vorliegen, die klar zum Ausdruck bringt, ob Ihr Kind eigenständig den Heimweg antreten kann oder abgeholt werden soll. Ihr Kind muss sich also vor der Abmeldung im Sekretariat mit Ihnen in Verbindung gesetzt haben oder die Verbindung im Sekretariat herstellen lassen. Bitte nutzen Sie für diesen Prozess immer diese E-Mailadresse: abmeldung@borwinschule.org
  3. Diese Mail muss als elterliche Mail identifizierbar sein und folgende Angaben enthalten: Vorname und Name des Kindes, Klasse (Angaben im Betreff), Rückrufnummer der Eltern und die entsprechende Erlaubnis. Ohne Vorliegen dieser Erlaubnis können wir Ihr Kind fortan nicht mehr eigenständig nach Hause entlassen.
  4. Volljährige Schülerinnen und Schüler müssen den Laufzettel ebenfalls von einem Lehrer oder einer Lehrerin unterschreiben lassen und im Sekretariat vorlegen. Wir bedauern, dass mit der Formalisierung dieses Verfahrens die geübte Praxis komplizierter wird. Aus juristischer Sicht und letztendlich auch zum Wohl Ihrer Kinder ist dieser Schritt jedoch notwendig.

Freundliche Grüße
Uwe Both
Schulleiter