Informationen des Schulleiters vom 28.04.2022
Liebe Eltern,
ab 28.04.2022 ändern sich wie angekündigt die Testmodalitäten an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Von nun an werden Schülerinnen und Schüler nur noch anlassbezogen getestet. Hat ihr Kind also Symptome, testen Sie es und bei positivem Befund informieren Sie die Klassenleitung und behalten es zu Hause.
Das Abgeben der Testbestätigung drei Mal die Woche entfällt damit. Ihr Kind wird durch die Klassenleitung trotzdem mit kostenlosem Testmaterial versorgt, welches uns durch das Bildungsministerium zur Verfügung gestellt wird.
Bei leichten Erkältungssymptomen, Symptomen, wie Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten, kein Fieber, keine Atemnot, kein Geruchs- oder Geschmacksverlust etc., sind in den ersten 5 Tagen seit Symptombeginn zwei Tests in der Häuslichkeit durchzuführen. Vonseiten des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung wird dabei empfohlen, sich am ersten und am dritten Tag zu testen. Ein Besuch der Schule ist bei negativen Antigen-Tests weiterhin möglich.
Bei schweren Symptomen, wie zum Beispiel Fieber (größer oder gleich 38 Grad Celsius bei Schulkindern), Atemnot, Geruchs- und Geschmacksverlust, Gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen) oder schwere Erkältungssymptome, ist das Betreten der Schule nicht möglich und eine ärztliche Abklärung der Symptome erforderlich. Personen, die eine solche Symptomatik aufweisen, bei denen nach ärztlicher Diagnose eine SARS-CoV-2-Testung erforderlich ist und kein Nukleinsäurenachweis oder ein PoC-Antigentest durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum durchgeführt wird, ist das Betreten der Schule bis zur vollständigen Genesung und 48 Stunden Symptomfreiheit (insgesamt mindestens sieben Tage) verboten. Im Falle eines positiven Testergebnisses darf die Schule während der häuslichen Isolationszeit nicht besucht werden.
Eine Maskenpflicht besteht ebenfalls nicht mehr, es sei denn eine Behörde erklärt die Hansestadt Rostock zu einem „Hotspot“ (Feststellung zum Bestehen einer epidemiologischen Gefahrenlage nach § 3 Schul-Corona-Verordnung). Das ist zurzeit nicht der Fall. Das Tragen einer Maske wird weiterhin empfohlen und diese werden auf Nachfrage den Schülerinnen und Schülern auch kostenlos zur Verfügung gestellt.
Ich hoffe, meine Erklärungen waren ausführlich und verständlich. Weiterhin hoffe ich, dass wir uns mehr einer Schule ohne jegliche Einschränkungen nähern.
Freundliche Grüße
Uwe Both